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Die Deutsche Quarter
Horse Association (DQHA) hat nach eigenen Angaben am Dienstag
Abend offiziell den Antrag auf das Filialzuchtbuch für die Rasse
American Quarter Horse bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft
(LfL) gestellt. Dem voraus gegangen war die notariell beglaubigte
Neufassung der Satzung sowie die Unterzeichnung des Data Share
Agreements mit der AQHA.
Beide Aspekte, der staatlich anerkannte Status als Filialzuchtbuch
sowie die Unterzeichnung des "Data
Share Agreements", welches nochmals den Status eines Filialzuchtbuchs
vertraglich bestätigt, sind u.a. Voraussetzung für die Wiederaufnahme
der Gespräche zwischen DQHA und AQHA zur Rückkehr als anerkanntes
AQHA Affiliate.
Damit beginnt nun eine dreimonatige, europaweite Prüf- und
Einspruchfrist: Das LfL wird nun alle Tierzuchtreferenten in den
deutschen Bundesländern darüber informieren, die ihrerseits acht
Wochen Zeit haben, Einwände vorzubringen. Auf europäischer Ebene
beläuft sich diese Frist auf 12 Wochen.
Wurden alle möglichen Einwände behoben, kann dann die DQHA
durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) die
Genehmigung erhalten, dass "das von ihr angelegte Zuchtbuch ein
Filialzuchtbuch der Rasse ist, die Gegenstand seines Zuchtprogramms
ist” (EU Tierzuchtverordnung (EU) Nr 652/2014 Seite L171/121 unten),
konkret: Ende November 2020 kann der DQHA offiziell der Status
eines Filialzuchtbuches mit einem Zuchtprogramm in Anlehnung an
das „Official Handbook of Rules and Regulations" der AQHA
zugesprochen werden.
Damit beendet wären dann die teils jahrelangen Querelen zwischen
der DQHA und der AQHA, die Anfang diesen Jahres zum Ausschluss
der DQHA aus der AQHA sowie dem Ausschluß großer Teile
des ehemaligen DQHA-Vorstandes geführt hatten. Die gesamte
Dexit-Entwicklung finden Sie im Detail unten.
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